Projekt "Seniorenwohngemeinschaft für 12 Personen mit ambulanter Betreuung"
Die Idee der ambulant betreuten Senioren-Wohngemeinschaft, wurde aus dem Bedarf der fehlenden Selbstbestimmtheit im Alter geboren.
Bedingt durch die Sonderform fällt die Wohngemeinschaft grundsätzlich nicht unter das Pflegeheimgesetz. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine privat genutzte Wohnimmobilie.
Das Gebäude entspricht den Vorschriften für ambulant betreute Senioren-Wohngemeinschaften.
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